von Weissberg-Design, Inhaber: Kai Weissberg, Medicusstraße 9, 63743 Aschaffenburg
für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten und Freiberuflern
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Weissberg-Design, Inhaber: Kai Weissberg, Medicusstraße 9, 63743 Aschaffenburg (im Folgenden „Weissberg-Design“ oder „Auftragnehmer“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute, Freiberufler, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Weissberg-Design ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Weissberg-Design in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.
§ 2 Leistungen von Weissberg-Design
Weissberg-Design erbringt für Unternehmen Leistungen im Bereich Webdesign und Webentwicklung. Dazu gehören insbesondere die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Überarbeitung von Websites, vor allem auf Basis von Content-Management-Systemen wie OnePage. Ergänzend können Beratungsleistungen und grundlegende Maßnahmen für die Online-Präsenz des Kunden erbracht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig vorzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von Inhalten, Texten, Logos, Bildern sowie die Freigabe von Entwürfen. Bleibt eine Mitwirkung aus und kann Weissberg-Design deshalb nicht oder nur verspätet leisten, bleibt der Vergütungsanspruch von Weissberg-Design unberührt.
Soweit Art und Umfang der Leistungen nicht im Einzelnen festgelegt sind, steht Weissberg-Design im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Weissberg-Design ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und sonstigen Dritten zu bedienen.
Entgelte und Budgets, die an Drittanbieter zu zahlen sind (zum Beispiel Hosting-Anbieter, Lizenzanbieter, Werbeplattformen), sind nicht in der Vergütung von Weissberg-Design enthalten und sind vom Kunden gesondert zu tragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Weist der Kunde Weissberg-Design an, beauftragte Leistungen (zum Beispiel Werbekampagnen) vorübergehend zu pausieren oder sind entsprechende Unterbrechungen aus Gründen notwendig, die nicht von Weissberg-Design zu vertreten sind, berührt dies den Vergütungsanspruch von Weissberg-Design nicht.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Werbemaßnahmen selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn Weissberg-Design Vorschläge für Texte, Gestaltungen oder Kampagnen unterbreitet.
Stellt der Kunde Bild-, Video-, Audio- oder Textmaterial zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte verfügt. Auf Wunsch von Weissberg-Design hat der Kunde entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Kunde stellt Weissberg-Design von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter resultieren.
Gebuchte Leistungen sind personengebunden und nicht ohne Zustimmung von Weissberg-Design auf Dritte übertragbar.
Wird die Erstellung einer Website beauftragt, kann die Leistung in einzelne Phasen, insbesondere Konzeption und Designphase sowie Produktions- und Implementierungsphase, aufgeteilt werden. Diese Phasen können gesondert vergütet werden, sofern dies vereinbart ist.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertrag zwischen Weissberg-Design und dem Kunden kommt durch Annahme eines Angebots von Weissberg-Design zustande. Die Annahme kann fernmündlich, per E Mail, schriftlich oder in Textform erfolgen. Mündliche Absprachen sind erst verbindlich, wenn sie von Weissberg-Design bestätigt wurden.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
Für werkvertragliche Leistungen, insbesondere die Erstellung von Websites, Designs oder sonstigen Arbeitsergebnissen, gelten ergänzend die folgenden Regelungen.
Weissberg-Design kann nach Fertigstellung einzelner Teilleistungen eine Teilabnahme verlangen. Nach Abschluss sämtlicher vertraglich vereinbarter Leistungen kann Weissberg-Design die Gesamtabnahme verlangen.
Vor der Abnahme hat der Kunde eine Funktions- und Sichtprüfung vorzunehmen. Die Prüfung ist erfolgreich, wenn die erbrachte (Teil-)Leistung die vereinbarten Anforderungen im Wesentlichen erfüllt.
Werden keine erheblichen Mängel festgestellt, hat der Kunde die (Teil-)Leistung unverzüglich abzunehmen. Weissberg-Design kann den Kunden unter Fristsetzung von einer Woche zur Abgabe einer Teil- oder Gesamtabnahmeerklärung auffordern. Erteilt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Erklärung und rügt keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Mängel sind in diesem Fall nachvollziehbar zu dokumentieren und Weissberg-Design zu übermitteln. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
Werden bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, ist Weissberg-Design berechtigt und verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Weissberg-Design ist berechtigt, bei erheblichen Mängeln mindestens zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Der hierfür anfallende Zeitaufwand kann vergütet werden, wenn der Mangel nicht von Weissberg-Design zu vertreten ist. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
Besteht Streit darüber, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, kann vor der gerichtlichen Geltendmachung ein öffentlich bestellter Sachverständiger, zum Beispiel über die Industrie- und Handelskammer, hinzugezogen werden. Der Kunde leistet hierfür zunächst einen Vorschuss auf die Vergütung des Sachverständigen. Stellt sich dabei heraus, dass ein erheblicher Mangel vorliegt, erstattet Weissberg-Design dem Kunden die insoweit angefallenen Kosten in angemessenem Umfang.
Eine Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn Weissberg-Design den Kunden zur Abnahme auffordert und dieser nicht innerhalb von sieben Werktagen schriftlich mitteilt, welche wesentlichen Mängel noch bestehen.
Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden wegen Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen in diesen AGB. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.
Führen nur geringfügige Mängel zur außerordentlichen Kündigung durch den Kunden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung, soweit der Wert der erbrachten Leistung nicht gemindert ist.
§ 5 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
Die von Weissberg-Design genannten Preise sind verbindlich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung im Voraus und in voller Höhe fällig. Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Weissberg-Design.
Weissberg-Design stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung zur Verfügung, die die Umsatzsteuer gesondert ausweist.
Im Falle der Vereinbarung von Lastschrifteinzug oder SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde Weissberg-Design das hierfür erforderliche Mandat. Kann ein Lastschrifteinzug nicht ausgeführt werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen zu überweisen und die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Weissberg-Design ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Weissberg-Design und dem Kunden.
Ein ordentliches Kündigungsrecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien bestehen.
§ 7 Verzug
Fristen für die Leistungserbringung durch Weissberg-Design beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung oder die erste Rate eingegangen ist und der Kunde alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Weissberg-Design berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
Befindet sich der Kunde im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung mit mindestens zwei Raten im Verzug, kann Weissberg-Design den Vertrag außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen. Weissberg-Design ist in diesem Fall berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 8 Leistungserbringung
Weissberg-Design erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Agenturgeschäft üblichen Sorgfalt. Weissberg-Design ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Dritte zu beauftragen.
Wird Weissberg-Design an der Erfüllung seiner Pflichten durch Umstände aus der Sphäre des Kunden gehindert, etwa durch fehlende Inhalte, nicht erteilte Freigaben oder ausbleibende Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch von Weissberg-Design bestehen.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde verpflichtet sich zu einem sachlichen Umgang und zur Beachtung der branchenüblichen Verhaltensregeln. Weissberg-Design behält sich vor, bei rechtswidrigen, ehrverletzenden oder bewusst unwahren öffentlichen Äußerungen über Weissberg-Design oder dessen Leistungen zivilrechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
§ 10 Rechte Dritter
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Dateien, Logos, Schriften, Bilder, Videos und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt hat. Der Kunde stellt Weissberg-Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Materialien geltend gemacht werden.
§ 11 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von Weissberg-Design erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Arbeitsergebnisse sind insbesondere Layouts, Designkonzepte, Texte, Grafiken, Programmierungen, Templates, Skripte sowie sonstige Daten und Dateien, die im Rahmen des Auftrags erstellt werden.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Weissberg-Design. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung von Weissberg-Design.
Ein Recht zur Bearbeitung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus steht dem Kunden nur zu, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen verbleiben Bearbeitungsrechte bei Weissberg-Design.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder verbundene Unternehmen sowie deren Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Projekte ist nur mit Zustimmung von Weissberg-Design gestattet.
Schulungsinhalte, Anleitungen oder sonstige von Weissberg-Design bereitgestellte Materialien dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden, sofern keine ausdrückliche Genehmigung erteilt wurde.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, liefert Weissberg-Design Layouts, Designs und Websites in verwendungsfertigen Formaten (zum Beispiel als exportierte Webdateien oder druckfähige Dateien). Die Herausgabe offener bzw. editierbarer Arbeitsdateien, etwa in Form von Projektdateien aus Grafik- oder Layoutprogrammen, ist nicht geschuldet.
§ 12 Widerrufsrecht
Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute oder Freiberufler sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 13 Haftung
Weissberg-Design haftet auf Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Weissberg-Design nur
a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Datenverluste ist der Höhe nach auf den Aufwand beschränkt, der entstanden wäre, wenn der Kunde für eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung gesorgt hätte.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.